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CTL Logistics kann nicht zivilgerichtlich gegen DB vorgehen

09.11.2017 15:15 Uhr
Gleise
CTL kann bereits berechnete Stornierungsentgelte für gebuchte Trassen nicht zurückfordern
© Foto: Stefan Sauer/dpa/picture-alliance

Bereits berechnete Stornierungsentgelte für gebuchte Trassen können nicht zivilgerichtlich von der DB zurückgefordert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt geurteilt.

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Luxemburg. Das private Eisenbahnunternehmen CTL Logistics ist mit einer Klage gegen die Deutsche-Bahn-Tochter DB Netz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Luxemburger Richter befanden am Donnerstag, dass CTL Logistics nicht bereits berechnete Stornierungsentgelte für gebuchte Trassen zivilgerichtlich zurückfordern könne (Rechtssache C-489/15).

CTL Logistics hatte vor dem Landgericht Berlin geklagt und von DB Netz die teilweise Rückzahlung von Entgelten gefordert, die das Unternehmen zwischen 2004 und 2011 für Änderungen oder Stornierungen für zuvor gebuchte Trassen bezahlt hatte. Nach Ansicht von CTL hat DB Netz diese Entgelte unbillig einseitig festgelegt. Nach § 315 BGB sei die Festsetzung dieser Entgelte durch DB Netz unwirksam, und stattdessen sei vom Gericht ein billiges Entgelt festzusetzen. Der über dieses Entgelt hinaus gezahlte Betrag sei ohne Rechtsgrund geleistet worden und zurückzufordern, so CTL.

Der EuGH wies nun darauf hin, dass der geltenden EU-Richtlinie zufolge zunächst Regulierungsstellen zuständig seien, deren Entscheidungen noch einmal verwaltungsgerichtlich überprüft werden können. Der zivilgerichtliche Weg sei hingegen nicht im Einklang mit EU-Recht. (dpa/jt)

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