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CO2-Berechnung: Umweltexperte warnt vor neuer IATA-Regel

25.09.2014 09:00 Uhr
CO2-Berechnung: Umweltexperte warnt vor neuer IATA-Regel
Die IATA weicht bei der Berechnung der CO2-Emissionen in der Luftfahrt mit der neuen Recommended Practice 1678 von der europäischen Norm DIN EN 16258 ab
© Foto: Fotolia/Robert Hoetink

Die neue Methode der IATA zur Berechnung von CO2-Emissionen in der Luftfracht sollten Verlader und Spediteure nicht anwenden, rät Umweltexperte Martin Schmied.

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Zürich. Die neuen Methoden der Airline-Organisation IATA zur Berechnung von CO2- und Treibhausgas-Emissionen in der Luftfracht sollten nicht ohne weiteres angewendet werden. Das rät CO2-Berechnungsexperte Martin Schmied vom Schweizer Beratungs- und Forschungsinstitut Infras im Interview mit der VerkehrsRundschau. Die neue Recommended Practice 1678 wiederspreche einem fundamentalen Gesetz der Umweltbilanzierung, sagt Schmied, der eine Reihe von Verladern und Logistikunternehmen bei der Berechnung ihrer CO2- Emissionen berät und Obmann des zuständigen DIN-Normungsausschusses ist.

Recommended Practice 1678 legt neue Gewichte fest

Mit der vor einigen Monaten vorgelegten Recommended Practice hat die International Air Transport Association (IATA) die Gewichtszuordnung zwischen Passagieren und Luftfracht verändert. Statt 100 werden jetzt 150 Kilogramm für Passagiere und Sitze veranschlagt. Dadurch entfallen bei der CO2-Berechnung auf die Belly-Fracht im Unterdeck der Flugzeuge weniger CO2-Emissionen.

„Umweltverbände könnten zurecht von Täuschung sprechen“

„Der Passage-Bereich müsste das mehr an Emissionen, das ihm nun ja zufällt, in seine Umweltbilanz übernehmen, denn in Summe müssen alle Emissionen eines Flugzeuges den Passagieren und der Fracht zugerechnet werden“, sagt Schmied. Dies sei mit den neuen IATA-Werten aber nicht automatisch der Fall, da die Regelung nur für Luftfracht gelte. „Solange dies nicht der Fall ist, sollten Unternehmen die IATA-Werte nicht verwenden, wenn sie nicht gleichzeitig den Passagieren das Mehr an Emissionen zurechnen. Sonst wiederspricht dies einem fundamentalen Gesetz der Umweltbilanzierung: Es darf nicht sein, dass Passage und Fracht jeweils ein für sich vorteilhaftes Berechnungsverfahren nutzen und womöglich ein Teil der erzeugten Emissionen unter den Tisch fallen. An dieser Stelle könnten Umweltverbände zurecht von Täuschung sprechen“, warnt Umweltexperte Schmied.

Beurteilung der Datenlage bei allen Verkehrsträgern

Was noch an den neuen IATA-Regeln nicht stimmt und wie sich dennoch die Emissionen in der Luftfracht berechnen lassen, lesen Sie im Interview mit Martin Schmied. Außerdem erklärt der Umweltexperte gegenüber der VerkehrsRundschau, warum die Datenlage in der Binnenschifffahrt miserabel und im Bahnverkehr gut ist. Und warum im Seecontainerverkehr die CCWG-Werte der Reeder und bei LKW-Transporten die Smartway-Daten aus den USA vorbildlich sind. (ak)

 

Zum Interview mit Martin Schmied (Kostenlos für E-Paper- und Premium-Abonnenten der VerkehrsRundschau).

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