Köln. Die Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für 2012 können ab sofort bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) angefordert werden. Das teilte die Behörde mit. Antragsschluss ist am 1. Oktober 2011.
CEMT-Genehmigungen berechtigen, wie das BAG erklärt, zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen CEMT-Mitgliedstaaten. Dazu zählen Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz sowie weitere ost- und südosteuropäische Staaten.
Die Genehmigungen sollen grundsätzlich nur „EURO III-sicheren" Fahrzeugen erteilt werden. Das BAG weist darauf hin, dass in Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation nicht alle der erteilten Genehmigungen gelten. Die in Österreich geltenden Genehmigungen würden ausschließlich für „EURO IV-sichere" Fahrzeuge erteilt.
Die Verfahren unterscheiden sich dabei hinsichtlich Neu- oder Wiedererteilung. Bei der Wiedererteilung einer Jahresgenehmigung muss der Antragsteller im Bewertungszeitraum (1. September 2010 bis 31. August 2011) mindestens eine Beförderung mit CEMT-Jahresgenehmigung nachweisen. Weitere Voraussetzungen sind, dass bei dieser Beförderung der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedsstaat lag, die Gemeinschaftslizenz nicht galt oder ein solcher Staat im Transit durchfahren wurde.
Für die Wiedererteilung einer Jahresgenehmigung ohne Österreich-, Italien- Griechenland oder Russland-Sperrstempel muss im Bewertungszeitraum mindestens eine CEMT-Beförderung in oder aus diesen Ländern nachgewiesen werden.
Im Neuerteilungsverfahren müssen Antragsteller glaubhaft machen, dass sie 2012 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Für die Erteilung einer österreich-, italien- griechenland- oder russlandfreien CEMT-Jahresgenehmigung ist ein entsprechender Bedarf zu begründen.
Das BAG weist schließlich darauf hin, dass CEMT-Kurzzeitgenehmigungen nur für Fahrzeuge erteilt werden, die mindestens dem Standard „EURO III-sicher" der CEMT entsprechen. (nck)