Berlin. Bis neue Bahnstrecken, Autobahnen oder Stromleitungen fertig sind, dauert es oft Jahre - aus der Union kommt nun ein Vorstoß für schnelleres Planen und Bauen. Um Verfahren zu beschleunigen, sollten etwa das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser beteiligt werden, heißt es in einem 11-Punkte-Plan. Er stammt von fünf CDU-Politikern, darunter Generalsekretär Paul Ziemiak und der Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Elbvertiefung oder Bau von Windkraftanlagen als Beispiele
Von der Planung bis zum Baubeginn dauere es häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte: „Dies ist aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand“, heißt es in dem Papier. Einer der Gründe liege in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Als Beispiele werden die Elbvertiefung, der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen genannt. Verzögerungen gibt es aber auch beim Ausbau neuer Stromleitungen oder beim Bau von Windkraftanlagen an Land. Zum Vorschlag, das Klagerecht von Verbänden einzuschränken, heißt es: „Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war“, heißt es in dem Papier. „Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt.“ Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken.
Naturschutzbund: Vorschläge nicht zielführend
Umweltverbände lehnten die Pläne ab. „Wir sind dafür, Planungen zu beschleunigen - aber ohne die Rechte von Bürgern und Verbänden auszuschalten“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, am Montag der dpa. „Die Bürger müssen bei Projekten mitgenommen werden. Deutschland muss Europarecht einhalten, das muss auch die CDU akzeptieren. Die Umweltverbände haben vor Gericht wiederholt erfolgreich gegen Verstöße bei europarechtlichen Vorgaben geklagt.“
Der Nabu-Naturschutzexperte Till Hopf sagte, die Vorschläge seien nicht zielführend. „Mit einer Klage kann immer nur die Einhaltung geltenden Rechts überprüft werden.“ Nahezu jede zweite Verbandsklage sei erfolgreich. „Anders ausgedrückt heißt das: hier wurde geltendes Recht verletzt und die Verbände prüfen im Vorfeld sehr genau, wo eine Klage sinnhaft ist und wo nicht.“ Anstatt die Verbandsklage einzuschränken, müssten der Planungsprozess verbessert und Planungsfehler minimiert werden, etwa durch eine frühzeitigere Einbindung des Naturschutzes. (dpa/sn)