Frankfurt. Zum 1. Oktober erweitert die Stückgutkooperation Cargoline ihr europäisches Portfolio um die Produkte „Night Line Europe Priority“ (bevorzugte Beförderung einer Sendung), „Night Line Europe Fix“ (Zustellung an einem Wunschtag) und den Lieferscheinservice „Night Line Europe Receipt“. Darüber hinaus hat wurden die Reichweite und die Gewichtsgrenzen des bestehenden 24-Stunden-Dienstes „Night Line Europe Next Day“ erhöht, hieß es in einer Mitteilung.
Basis für die neuen Produkte sind Regellaufzeiten, die die Kooperation mit ihren Partnern für rund 30 Länder Europas verbindlich definiert hat. Möchte ein Verlader darüber hinaus erwirken, dass seine Sendungen bevorzugt behandelt werden und sicher innerhalb der Regellaufzeit ankommen, steht ihm dazu „Night Line Europe Priority“ zur Verfügung. Mit „Night Line Europe Fix“ bietet CargoLine zudem die Möglichkeit, nun auch im europäischen Ausland einen Wunsch-Liefertag zu buchen, der zusätzlich zur spezifischen Regellaufzeit eines Landes um bis zu fünf Tage in der Zukunft liegen kann.
Aufgrund entsprechender Nachfrage hat Cargoline zudem das Produkt „Night Line Europe Next Day“ erweitert. Dieser Service bietet eine minutiös durchgetaktete 24-Stunden-Zustellung von Stückgutsendungen beim Empfänger in Metropolen, Industrie- und Handelszentren wie Antwerpen, Bologna, Brno, Linköping, Lodz, London, Lyon und Rotterdam. Er wurde nun um weitere Postleitzahlengebiete in Polen und Schweden sowie um Teile Sloweniens ergänzt. Zudem hat die Kooperation die Gewichtsgrenze von 800 auf 1.000 Kilogramm angehoben.
Änderungen in der Geschäftsführung
Angesichts der kontinuierlich steigenden Anzahl Europa-Sendungen, die nach eigenen Angaben mittlerweile rund 15 Prozent des gesamten Stückgutaufkommens im Netzwerk betragen, wurde Bernd Höppner, bislang stellvertretender Geschäftsführer der Kooperation kürzlich vom Cargoline-Beirat zum Geschäftsführer ernannt. Als solcher zeichnet er für die internationale Entwicklung des Netzwerks zuständig. Gleichzeitig wurde Jörn Peter Struck, seit 2006 Geschäftsführer der Kooperation, zum Vorsitzenden der Geschäftsführung berufen. (sno)