Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hält es anders als der Bundesrechnungshof nicht für nötig, die Zahl der Lang-Lkw in Deutschland zu erfassen. Die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hätten ergeben, dass das Potenzial für den 25-Meter-Lkw (Typen 2 bis 5) bezogen auf das gesamte Transportaufkommen im Güterverkehr sehr gering ist, teilte Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Stephan Kühn mit. Das Bundesverkehrsministerium hatte Lang-Lkw von 2012 bis 2016 in einem Feldversuch getestet und dabei die Zahl der eingesetzten Fahrzeuge erfasst. 2017 hatte es vier von fünf Lang-Lkw-Typen dauerhaft zugelassen.
Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass auf über 90 Prozent aller Autobahnen der Anteil der Lang-Lkw am Schwerverkehr weniger als 0,5 Prozent betragen wird und auf 99 Prozent aller Autobahnen weniger als 1 Prozent. Eine Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) im Jahr 2017 sei zu einem vergleichbaren Ergebnis wie die BASt hinsichtlich des Marktpotenzials des Lang-Lkw gekommen: Er bleibe demnach ein „Nischenprodukt“.
„Eine Meldepflicht lässt sich damit – wie bei herkömmlichen Lkw – aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht rechtfertigen“, schreibt Ferlemann. Der Bundesrechnungshof hatte im April angemahnt, die Zahl der Lang-Lkw während des 2017 begonnenen streckenbezogenen Dauerbetriebs zu erfassen, um damit mögliche Folgekosten für die Infrastruktur – zum Beispiel bei Nothaltebuchten und Lkw-Stellplätzen – besser identifizieren zu können. Die Prüfer befürchten, dass die Zahl der Lang-Lkw möglicherweise deutlich steigt und der dafür nötige Infrastrukturausbau zusätzliche Kosten für den Steuerzahler verursacht. (roe)