Berlin. Die Preissprünge an deutschen Tankstellen sollen künftig von einer Meldebehörde kontrolliert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend die Einrichtung einer sogenannten Markttransparenzstelle. Tankstellenbetreiber sollen der beim Kartellamt angesiedelten Behörde in Zukunft melden, wann und in welchem Umfang sie die Preise an ihren Zapfsäulen ändern. Der ursprüngliche Plan, von den Mineralölkonzernen auch die Einkaufspreise und -mengen von Kraftstoffen einzufordern, wurde fallengelassen. Die Bundesregierung hofft, dass das Gesetz nach Zustimmung des Bundesrates noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.
Die Markttransparenzstelle soll die Verkaufspreise für Benzin und Diesel in Echtzeit erheben und auswerten. Es ist geplant, dass private Online-Preisinformationssysteme auf diese Daten zurückgreifen und dadurch interessierten Verbrauchern eine transparentere Kraftstoffpreisübersicht, zum Beispiel in Form von Apps für Smartphones und Navigationsgeräten, zu Verfügung steht. „Diese verbesserte Datengrundlage ermöglicht den Autofahrern eine gezielte Auswahlentscheidung über die günstigste Tankstelle in ihrer jeweiligen Umgebung. Unser Ziel, den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen auf den Kraftstoffmärkten zu stärken, kommen wir damit ein gutes Stück näher“, erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer.
Erfassung von Strom- und Gaspreisen
Außerdem soll die Markttransparenzstelle laut Pfeifer eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Strom und Gas auf der Großhandelsstufe sicherstellen und aktuelle Daten für das laufende Monitoring der Energiewende erheben. Eine sichere und preiswerte Strom- und Gasversorgung sei Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umbau der Energieversorgung. Die Markttransparenzstelle soll Verstöße gegen die Verbote des Insiderhandels und der Marktmanipulation, die Verpflichtung zur Ad-hoc-Publizität und der Meldepflichten sanktionieren. „Sie erhält dafür die notwendigen behördlichen Instrumente, um Daten zu erheben, Verstöße zu untersuchen und entsprechend zu ahnden", so Pfeifer. (dpa/ak)