Berlin. Im Falle eines Brexits rechnet die Bundesregierung hinsichtlich der Abfertigung sowohl bei den Grenz- als auch bei den Binnenzollstellen mit einem Mehraufkommen an Zollsachverhalten. Seriöse Aussagen über den Umfang von Verzögerungen bzw. damit verbundene Schäden seien jedoch „nicht möglich“. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor.
Die Zollverwaltung bereite sich intensiv auf den Brexit vor, um die sach- und bedarfsgerechte Aufgabenwahrnehmung weiterhin zu gewährleisten, versicherte die Regierung. So habe ein Brexit einen Mehrbedarf an Personal zur Folge. Rund 900 Stellen seien mit dem Haushaltsgesetz 2019 dafür bereitgestellt worden, wobei die Zollverwaltung ihr Personal sukzessive aufstocken werde.
Kein gesondertes Informationsportal geplant
Für die deutsche und europäische Transport- und Logistikbranche sei bei einem Brexit „derzeit nicht planbar, wie, unter welchen Voraussetzungen und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen“ Verkehre nach und aus Großbritannien durchgeführt werden können und mit welchen Kosten zu rechnen ist, verweist die FDP-Fraktion auf aktuelle Sorgen der Transportbranche.
Da sich mit einem Brexit viele Änderungen im Güter- und Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien ergeben, wollte die FDP auch wissen, ob die Bundesregierung ein gesondertes Informationsportal zu den Auswirkungen des Brexit auf den Logistiksektor einrichten will. Ein solches sei nicht geplant, so die Antwort, aktuell halte die Bundesregierung auf ihren verschiedenen Internetseiten – unter anderem beim Bundeswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt – Informationen bereit, die für die individuelle Vorbereitung der betroffenen Unternehmen helfen können. (tb)