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Bundesregierung kann Fahrverbote nicht untersagen

23.10.2018 09:56 Uhr
Bundesregierung kann Fahrverbote nicht untersagen
Bundesumweltministerin Svenja Schulze
© Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/picture-alliance

Jede Kommune muss bei geringen Überschreitungen der EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung selbst entscheiden, ob sie ein Fahrverbot verhängt oder nicht.

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Berlin. Die Bundesregierung kann Diesel-Fahrverbote auch in Städten mit einer nur geringen Überschreitung der EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung nicht untersagen. Das stellte das Umweltministerium am Montag in Berlin klar. „Am Ende entscheidet eine Kommune selbst, ob sie ein Fahrverbot verhängt oder nicht”, sagte ein Sprecher von Ministerin Svenja Schulze (SPD). Eine geplante Gesetzesänderung solle für Städte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter im Jahresmittel um höchstens 25 Prozent überschreiten, „Klarheit bei der Verhältnismäßigkeit” schaffen.

Die große Koalition hatte Anfang Oktober angekündigt, für Städte mit mehr als 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter einheitliche Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz zu treffen. Am Sonntagabend bekräftigte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dies nochmals.

Der Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die in vielen Städten für Fahrverbote vor Gericht zieht, hält das Vorhaben für wirkungslos. „Das ist eine Kosmetik, die an der Rechtslage überhaupt nichts ändert”, sagte Remo Klinger der Deutschen Presse-Agentur. „Der Bund kann nicht pauschal entscheiden, was für Städte verhältnismäßig ist.” Fahrverbote müssten dem Bundesverwaltungsgericht zufolge verhängt werden, wenn andere Maßnahmen nicht genau so schnell dazu führten, den EU-Grenzwert einzuhalten. „Ein solches Gesetz müssen Gerichte ignorieren, da Rechtsvorschriften nicht beachtet werden dürfen, die verhindern, dass das Europarecht durchgesetzt wird.”

„Was wir hier erleben, ist eine durch Panik vor einem Wahldebakel gesteuerte Pseudo-Politik, die weder Hand noch Fuß hat”, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan erklärte: „Was verhältnismäßig ist, lässt sich nicht gesetzlich regeln. Der Versuch wird zwangsläufig vor Gericht landen, entsprechend wirkt Merkels Versuch wie ein zynisches Spiel auf Zeit.” (dpa)

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