Berlin. Die Bundesländer haben in ihrer Plenarsitzung am Freitag dem Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich die erforderliche Zustimmung versagt. Es kann damit nicht in Kraft treten. Der Bundesrat hatte das Gesetz am 7. Juni des Jahres mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Er sah es als nicht ausreichend an, um die Probleme im Zusammenhang mit der Bahnreform zu lösen.
Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss blieben jedoch ohne Erfolg. Am 26. Juni wurde das Verfahren ohne Einigung abgeschlossen. Das Gesetz lag daher dem Bundesrat in unveränderter Form vor und scheiterte heute endgültig.
Das Gesetz sieht unter anderem eine stärkere Aufsicht der Bundesnetzagentur über die „Schienenmaut“ und eine verschärfte Haftung von Zugherstellern vor. In seiner Anrufung am 7. Juni 2013 hatte der Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert, um die 1993 begonnene Bahnreform erfolgreich fortzuführen. (ak)