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Bundesrat billigt Paketboten-Schutz-Gesetz

08.11.2019 13:46 Uhr
Paketzusteller
Pünktlich vor dem Weihnachtsgeschäft der Zusteller: Auch der Bundesrat gibt sein "Go" für eine Ausweitung der Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche
© Foto: FrankHoermann/Sven Simon/dpa/picture-alliance

Auch der Bundesrat hat jetzt seine Zustimmung zur Ausweitung der Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche gegeben.

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Berlin. Noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft sollen Paketboten in Deutschland besser vor Ausbeutung geschützt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein entsprechendes Gesetz. Damit soll sichergestellt werden, dass Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden. VehrkehrsRundschau hatte zuvor bereits  über den Beschluss des Bundestages zum Gesetz von Arbeitsminister Hubert Heil (SPD) berichtet.

Mit dem Gesetz wird die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienste) ausgeweitet. Sie gilt bereits in der Fleischwirtschaft und am Bau. Die Versandhändler sollen also dafür haften, wenn Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. Das soll dazu führen, dass Paketboten sozial abgesichert werden, wenn dies noch nicht der Fall ist. (dpa/sn)

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