Bonn. Die Bundesnetzagentur hat in einem Verfahren gegen die Deutsche Post und deren Tochter First Mail Düsseldorf und in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt Verstöße gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot nach dem Postgesetz festgestellt. Die Bundesbehörde hat den Unternehmen aufgegeben, „diese Verstöße unverzüglich, spätestens aber bis 31. August 2011, abzustellen".
Gleichzeitig hat sich die Bundesnetzagentur zur Höhe möglicher neuer Entgelte geäußert. „Die nach unseren Untersuchungen bei der First Mail vorliegende Kostenunterdeckung führt zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen, die nicht hinnehmbar ist. Die Deutsche Post hatte zwar Kostendeckung für First Mail ab dem Jahr 2011 prognostiziert. Dem konnte nach den anzulegenden Maßstäben aber nicht gefolgt werden", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ist nach eigenen Angaben „von Amts wegen tätig geworden aufgrund eigener schon seit längerem vorausgegangener Vorermittlungen". Darüber hinaus habe eine Wettbewerberbeschwerde vorgelegen.
Ein Sprecher der Deutschen Post hatte seinerzeit im Gespräch mit der VerkehrsRundschau die Vorwürfe bestritten (siehe Ausgabe 13/2011). Begründet hatte er dies wie folgt: First Mail sei eine Tochterfirma, die mit eigenständigem Produktionsnetz als Zustellunternehmen in kostengünstigen Ballungsgebieten tätig sei. „Dementsprechend unterscheiden sich Kosten und Preiskalkulation von denen der Deutschen Post AG und sind nicht vergleichbar". So zahle First Mail Mitarbeitern den zwischen Verdi und dem Arbeitgeberverband Postdienste vereinbarten Mindestlohn, hatte der Sprecher ausgeführt, während die Zusteller bei der Deutschen Post mehr als 50 Prozent höhere Löhne haben. (eh)