Hamburg. Knapp eine Woche nach dem Urteil zur Elbvertiefung gibt Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch (13.30 Uhr) in der Bürgerschaft eine Regierungserklärung ab. Dabei werde er sich konkret mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzen, hieß es.
In einer ersten Reaktion hatte Scholz das Urteil zur Verwunderung der Opposition als „ganz wichtigen Meilenstein für die Wirtschaftsnation Deutschland“ bezeichnet und erklärt: „Die Elbvertiefung wird kommen.“ Es seien nur noch einige wenige Aufgaben zu lösen. Die klagenden Umweltverbände, die den Ausgang des Prozesses als großen Erfolg bewerten, halten das noch lange nicht für eine ausgemachte Sache.
Mängel können behoben werden
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte am vergangenen Donnerstag rund 15 Jahre nach dem Start der Planungen und etwa viereinhalb Jahre nach Prozessbeginn den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung in seiner jetzigen Form als rechtswidrig und nicht vollziehbar eingestuft. Gleichzeitig erklärten die Leipziger Richter jedoch auch, dass die Mängel nachträglich behoben werden können und die umstrittene Elbvertiefung damit grundsätzlich zulässig ist (Az.: BVerwG 7 A 2.15).
Konkret bemängelten die Richter eine ungenügende Verträglichkeitsprüfung für die streng geschützte Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel. Auch seien mögliche Auswirkungen eines erhöhten Salzgehaltes durch die Elbvertiefung nicht ausreichend geprüft worden. Zudem beanstandete der 7. Senat die Regelungen zur sogenannten Kohärenzsicherung in Niedersachsen. Das sind Ausgleichsmaßnahmen, die vorgenommen werden müssen, weil die Elbvertiefung zu Beeinträchtigungen von Naturschutzgebieten führt.
Aus Sicht der Umweltverbände BUND, Nabu und WWF kann die Elbvertiefung nun nur noch in einer deutlich kleineren Variante realisiert werden. Die Zahl der kritischen Punkte sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun tatsächlich gering. „Immer noch übrig geblieben sind allerdings ganz wichtige Fragen des Habitatschutzrechts“, sagte Kläger-Anwalt Rüdiger Nebelsieck. Und ob Hamburg die schlüssig beantworten könne, sei keineswegs sicher. Die CDU-Opposition geht inzwischen davon aus, dass es vor Ende der Legislaturperiode 2020 sowieso nichts mehr mit der Elbvertiefung wird. (dpa)