Brüssel. Die EU-Kommission nimmt Steuervorteile für französische und belgische Häfen unter die Lupe. Die Befreiung von der Körperschaftssteuer sei als staatliche Beihilfe einzustufen, teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Freitag mit. Sie wollen nun prüfen, ob Frankreich und Belgien damit gegen EU-Recht verstoßen, indem sie ihren Häfen möglicherweise einen unlauteren Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten gewähren.
In Frankreich profitieren laut EU-Kommission die meisten Häfen von der Steuerbefreiung, darunter große Häfen wie Bordeaux, Dünkirchen, Le Havre oder Marseille. In Belgien sind unter anderem die Häfen von Antwerpen, Brügge, Brüssel und Osteende betroffen. Die kommerziellen Tätigkeiten der Häfen werden nach Brüsseler Angaben damit niedriger besteuert als die anderer Unternehmen in beiden Ländern.
Die EU-Kommission hat Frankreich und Belgien Anfang des Jahres aufgefordert, die Steuerprivilegien für Häfen abzuschaffen, was beide Länder ablehnten. Daher prüft die Behörde die Regelungen nun noch einmal genauer. (dpa/ag)