Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) haben gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dem Bundesverband Paket und Expresslogistik. (BIEK) sowie dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) in einem Schreiben an den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Rainer Bomba, um eine verlässliche Aussage zum Einführungszeitpunkt neuer Mautsätze auf der Grundlage des noch nicht vorliegenden - Wegekostengutachtens 2018 - 2022 gebeten. Darauf weist der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin.
In dem Schreiben betonen die Verbände, wie wichtig es für die betroffenen Unternehmen ist, rechtzeitig zu erfahren, wie hoch die zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Mautausweitung zum 1. Juli 2018 auf sämtliche Bundesstraßen und die im Zuge des neuen Wegekostengutachtens zu ändernden Mautsätze sein werden. Für eine erfolgreiche Kommunikation zwischen direkten Mautzahlern und deren Kundenunternehmen, wie auch für die reibungslose Umstellung der Prozesse, sollten sechs Monate Vorlaufzeit nicht unterschritten werden, heißt es von den Verbänden
Demzufolge sei aus Sicht der Unternehmen eine Verbindung der Mautausweitung im Juli 2018 mit einer Veränderung der Mautsätze zum gleichen Zeitpunkt nur dann denkbar, wenn die neuen Mautsätze bis spätestens Ende Januar 2018 feststehen und kommuniziert werden können. Für den Fall, dass dieser gemeinsame Termin nicht realisiert werden kann, sollten die neuen Mautsätze nicht vor dem 1. Januar 2019 in Kraft treten, fordern die Verbände. (ks)