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BGL begrüßt Kompromiss bei LKW-Mautsätzen

04.07.2014 15:25 Uhr
BGL begrüßt Kompromiss bei LKW-Mautsätzen
Die vorgesehene Mautspreizung von zwei Cent zwischen Euro-5- und Euro-6-LKW sind laut BGL ein guter Kompromiss
© Foto: DKV

Die vorgesehene Mautspreizung von zwei Cent zwischen Euro 5 und Euro 6 verhindert laut BGL die Entwertung von Bestandsfahrzeugen.

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Frankfurt am Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes mit den neuen Mautsätzen begrüßt. „Die vorgesehene Mautspreizung zwischen Euro-5- und Euro-6-Fahrzeugen von gut zwei Cent je Kilometer stellt einen vernünftigen Kompromiss dar“, urteilt der Verband in einer Mitteilung vom Freitag. Durch die Mautspreizung von 2 Cent würden wirtschaftliche Verwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen vermieden.

Keine Teilentwertung der Euro-5-LKW

Durch die geringere Maut für Euro-6-Fahrzeuge werde den höheren Anschaffungskosten Rechnung getragen, ohne die Fahrzeuggeneration Euro 5 „einer außerplanmäßigen wirtschaftlichen Teilentwertung zu unterwerfen“, schreibt der BGL. Laut BGL erbringen Euro-5-LKW noch immer rund 60 Prozent der gesamten Mautfahrleistung in Deutschland.

Einen Zusammenbruch der Gebrauchtfahrzeugmärkte, wie er durch die Mautspreizung zwischen Euro-3- und Euro-4-Fahrzeugen 2009 zu beobachten war, dürfte laut BGL damit ausgeschlossen sein. Positiv hebt der BGL hervor, dass im Entwurf darauf verzichtet werde, auf Bundesstraßen eine höhere Maut zu erheben als auf Autobahnen.

Anlastung externer Kosten umstitten

Kritisch sieht der BGL die Anlastung externer Kosten über die LKW-Maut. Laut Gesetzentwurf werden in einem ersten Schritt die Kosten für Luftverschmutzung in die Maut einberechnet. Lärmkosten sollen in einem zweiten Schritt ebenfalls angelastet werden. Es bleibe unberücksichtigt, merkt der BGL an, dass „eine solche Anlastung externer Kosten nach wie vor wissenschaftlich umstritten ist und dem schweren Nutzfahrzeug als einzigem Verkehrsmittel solche externen Umweltkosten auferlegt werden sollen.“

Zudem seien Partikelemissionen mit Kostensätzen bewertet worden, die fast das Siebenfache der Kostensätze für vergleichbare Kraftwerksemissionen erreichten. Mit dem Differenzbetrag von 2,1 Cent pro Kilometer schöpft die Gesetzesvorlage die von der EU bei den Luftverschmutzungskosten vorgesehene Mautdifferenzierung voll aus. (diwi)

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