Frankfurt. Der BGL unterstützt den von den Verkehrsministern aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Schweden, Dänemark, Österreich und Norwegen verabschiedeten Aktionsplan zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und der sozialen Rechte der Arbeitnehmer im europäischen Straßengüterverkehr. Das gab der Verband heute in einem Schreiben bekannt. Vor dem Hintergrund des um sich greifenden Sozialdumpings und der drastischen Marktverschiebungen in den letzten Jahren befürworte man vor allem die innerhalb der neun EU-Staaten vereinbarten Maßnahmen zur einheitlicheren Anwendung europäischen Sozialrechts in den Mitgliedsstaaten, zur Stärkung des Niederlassungsrechts, dessen Kontrolle und die stärkere Einbeziehung von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen in die EU-Gesetzgebung.
Immer wieder würden sich Fahrer und Fahrzeuge teilweise wochenlang in EU-Mitgliedsstaaten fern ihrer Heimatstandorte aufhalten, führte der BGL an. Hier müsse es das Ziel sein, eindeutige und kontrollierbare Regeln gegen illegale Praktiken zu definieren und einheitliche Marktbedingungen herzustellen. Mit Blick auf die kommenden Vorschläge der EU-Kommission zum Straßengüterverkehr setze das beschlossene Aktionsprogramm an den richtigen Problemen an und stellt für das deutsche Transportlogistikgewerbe eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage für die notwendigen Reformen dar. So ließen sich das soziale Arbeitsumfeld der Fahrer und die Wettbewerbssituation in der EU verbessern.
Die Gründung der so genannten Road Alliance wurde von Deutschland und den acht weiteren Ländern am Dienstag mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung in Paris vollzogen. Parallel dazu zeichnet sich in Deutschland eine Gesetzesänderung beim Fahrpersonalrechts ab. Ähnlich wie in Frankreich und Belgien könnte es Fahrern bald verboten sein, die regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw zu verbringen. (sno)