Bessere Chance auf Schadensersatz
Kündigt der Kunde den Frachtvertrag, dann haben Fixkostenspediteur und Frachtführer das Recht, zwischen Fautfracht und entgangener Fracht zu wählen. Eine neues Gerichtsurteil spricht ihnen dabei mehr Freiheit zu.
Kündigt der Kunde den Frachtvertrag, dann haben Fixkostenspediteur und Frachtführer das Recht, zwischen Fautfracht und entgangener Fracht zu wählen. Eine neues Gerichtsurteil spricht ihnen dabei mehr Freiheit zu.
Böblingen;Hünxe
Accra
Böblingen;Hünxe