Beschäftigungsverbote nur als Ausnahme
Das neue Mutterschutzgesetz erweitert den Arbeitsschutz für Schwangere. Statt die Frau nach Hause zu schicken, müssen Chefs die Arbeitsplätze nun sicher umgestalten, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Dafür können sie Schwangere künftig flexibler einsetzen.