Hamburg. Die Hamburger Hafenunternehmen wollen deutsche Sonderbelastungen für ihren landseitigen Lieferverkehr abwehren. Am Donnerstag kommender Woche will der Bundestag eine Erhöhung der EEG-Umlage von derzeit 11 Prozent auf 20 Prozent beschließen. Dies würde die Belastung des schienengebundenen Hafenhinterlandverkehrs deutlich erhöhen, Verlagerungen auf die Straße würden wieder attraktiver. Der Unternehmensverband der Hamburger Hafenbetriebe UVHH hat daher an alle Hamburger Bundestagsabgeordneten appelliert, in der nächsten Woche ihr Veto einzulegen. Nicht zuletzt würde sonst der Hamburger Hafen gegenüber seinen Konkurrenten benachteiligt.
Im Einzelnen heißt es in dem Brief, der seit gestern den Hamburger Abgeordneten vorliegt, dass die Erhöhung der EEG-Umlage gerade für die deutschen Seehäfen einen erheblichen Nachteil gegenüber ihren Wettbewerbshäfen in der Nordrange darstelle: „Es ist zu befürchten, dass durch die Erhöhung die bereits bestehenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen bei den Kosten des Seehafenhinterlandverkehrs gegenüber den Konkurrenzhäfen in Belgien und den Niederlanden noch weiter verstärkt werden. Bereits heute zahlen die deutschen Transportunternehmen die höchsten Straßenbenutzungsgebühren und Trassenentgelte in Europa, während im Seehafenhinterlandverkehr unserer Wettbewerbshäfen zum Teil gar keine Entgelte erhoben werden. So hat zum Beispiel Rotterdam durch die „Mannheimer Akte“ die vertraglich garantierte Zusage, dass auf dem Rhein keine Gebühren oder sonstige Nutzungsentgelte erhoben werden.“
Auch für den forcierten Ausbau der Stromversorgung der Schiffe von Land aus während ihrer Abfertigung in den Häfen sei die EEG-Umlage-Erhöhung von Nachteil. Besonders irritierend: Selbst die EU habe sich für eine gezielte Förderung alternativer Energiesysteme im Güterverkehr ausgesprochen. Der UVHH äußert daher Unverständnis für den deutschen Sonderweg: „Aus diesem Grund ist die Ablehnung einer „Privilegierung der Landstromversorgung“ durch das Bundeskabinett mit dem Argument, dass eine Reduzierung der EEG-Umlage für die landseitige Stromversorgung von Schiffen in deutschen Häfen beihilferechtlich bedenklich sei, nicht nachvollziehbar.“ (cfd)