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Belgien: Wallonie will Gefängnisstrafe bei Überladung

19.06.2017 16:05 Uhr
Belgien: Wallonie will Gefängnisstrafe bei Überladung
Wer in der Wallonie mit einem überladenen Lkw unterwegs ist, muss mit sehr drastischen Strafen rechnen
© Foto: Picture alliance/Blickwinkel/McPhoto

Der neue Bußgeldkatalog sieht Haftstrafen von acht Tagen bis zu einem Jahr vor. Ein Verband hat bereits Einspruch eingelegt.

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Brüssel. Der belgische Verband für Straßengütertransport und Logistik UPTR hat beim belgischen Verfassungsgericht Einspruch gegen den neuen Bußgeldkatalog der wallonischen Region im südlichen Belgien für Überladung bei Lkw eingelegt. Der neue Katalog sieht erstmals auch Gefängnisstrafen von acht Tagen bis zu einem Jahr für Fahrer vor, die bei der Fahrt mit überladenen Lkw erwischt werden. UPTR hält das für völlig überzogen.

„Damit könnten Lkw-Fahrer, die mit einem auch nur leicht überladenen Lkw erwischt werden, härter bestraft werden als jemand, der einen anderen absichtlich schlägt, um ihn verletzen zu wollen”, führt UPTR als Vergleich an. Das sei nicht zu akzeptieren. Das Dekret sieht bei Überladung entweder Geldbußen oder Gefängnisstrafen oder beides zusammen vor.

Auch die Bußgelder sollen deutlich steigen

Die Bußgelder für Überladung sollen darüber hinaus drastisch steigen. Sie sollen künftig von 600 Euro bei Überladung von unter 500 Kilogramm bis zu 75.000 Euro bei einer Überladung von mehr als drei Tonnen reichen. Schon die bisherigen Strafen zwischen 400 und 6000 Euro hatten UPTR als zu hoch beanstandet - zumal die Strafen laut UPTR mit dem Faktor 100 multipliziert werden können, wenn sich der Fahrer vor Ort der gegen ihn ausgesprochenen Buße widersetzt.

Mit seiner Kritik an den schon heute überzogenen Bußgeldern sieht sich UPTR umso mehr im Recht, als dass ein Lkw-Fahrer erfolgreich gegen ein Bußgeld geklagt hatte. Die Richter hatten geurteilt, dass der Fahrer in dem speziellen Fall nicht die Möglichkeit und die Befugnis hatte, tatsächlich nachzuprüfen, ob sein Lkw überladen war oder nicht. (kw)

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