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Bayerische Spediteure kritisieren französische Mindestlohn-Ausweitung

07.07.2016 15:04 Uhr
Bayerische Spediteure kritisieren französische Mindestlohn-Ausweitung
Seit 1. Juli gelten die Mindestlohn-Vorschriften in Frankreich auch für ausländische Unternehmen des Straßengüterverkehrs
© Foto: Picture Alliance/dpa/Armin Weigel

Der bayerische Speditionsverband bemängelt den bürokratischen Aufwand der neuen Mindestlohn-Vorschriften aus Frankreich. Die Freiheit des Warenverkehrs werde eingeschränkt.

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München. Die Liste der Dokumente, die Lkw-Fahrer mit Zielort Frankreich seit 1. Juli mitzuführen haben, ist lang. Denn seitdem sind die neuen Mindestlohn-Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Beförderungen sowie für Kabotageverkehre in Frankreich in Kraft. „Damit halst die französische Regierung unserer Speditions- und Logistikbranche ein unglaubliches Bürokratiemonster auf“, sagt Edina Brenner, Geschäftsführerin des Landesverbandes Bayerischer Spediteure (LBS).

Frankreich will nach eigenen Angaben die eigene Transportbranche gegen unlauteren Wettbewerb durch Billigkonkurrenten vor allem aus Osteuropa schützen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Der gesetzliche französische Mindestlohn, der nun für alle Unternehmen des Straßengüterverkehrs aus anderen Mitgliedsstaaten gilt, beträgt 9,67 bis 10,00 Euro brutto pro Stunde. Ausgenommen davon sind lediglich Transitverkehre, die Frankreich nur passieren.

„Der französische Mindestlohn ist unter anderem eine Antwort auf die neuen deutschen Regelungen im Bereich Mindestlohn. Wir hatten in einer Stellungnahme zum deutschen Mindestlohngesetz ausdrücklich auf die bürokratischen Hürden in den grenzüberschreitenden Verkehren hingewiesen“, erklärt Brenner. „Nun zieht Frankreich nach und in Kürze werden sich weitere EU-Länder mit ähnlichen Regelungen zu Wort melden.“

Für die Speditions- und Logistikbranche in Deutschland bedeute dies künftig viel Mehraufwand. Bei einem Transport von Südosteuropa in den Norden des Kontinents müsste der Spediteur dann in jedem Land mit Abladestelle den zu zahlenden Mindestlohn pro Stunde multipliziert mit der mutmaßlichen Fahrtdauer auf dem jeweiligen nationalen Streckenabschnitt errechnen, so der LBS. Hinzu komme noch die Haftung, ganz abgesehen von den mitzuführenden Dokumenten je Fahrer.

Für die Speditions- und Logistikbranche mit ihren Hunderten von Transportaufträgen sei das fern jeder Praxis, sagt Brenner. Der LBS fordert Brüssel daher auf, einen Domino-Effekt zu verhindern und die Dienstleistungsfreiheit sowie die Freiheit des Warenverkehrs in Europa wieder herzustellen. (jt)

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