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BAG: Einige Lkw-Fahrer stellen OBU nicht richtig ein

22.01.2019 16:34 Uhr
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Das BAG bemängelt Fehler bei der Lkw-Maut-Abrechnung, weil noch nicht alle Trucker die Gewichtsklasse und Achszahl ihrer Fahrzeuge richtig an der OBU eingeben
© Foto: Toll Collect

Seit Jahresbeginn gelten nicht nur neue Lkw-Maut-Sätze, sondern auch neue Pflichten für Fahrer von Lastwagen. Sie müssen die Gewichtsklasse und die Achszahl am Bordgerät manuell eingegeben. Bei Fahrzeugen ab 18 Tonnen passieren allerdings oft noch Fehler.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bei seinen Lkw-Maut-Kontrollen bemerkt, dass Fahrer von schweren Lastwagen vor allem die Gewichtsklasse bei der On-Board-Unit nicht immer korrekt einstellen. Seit dem 1. Januar 2019 gelten in Deutschland neue Tarife für die Lkw-Maut. Um die Straßennutzungsgebühr ordnungsgemäß zu zahlen, müssen Fahrer seither die Gewichtsklasse des Fahrzeugs sowie die Anzahl der Achsen vor Fahrtantritt manuell eingegeben.

Insbesondere bei Fahrzeugen, die in der bisher höchsten Gewichtsklasse mit 18 Tonnen registriert waren, gebe es Fehler. Wenn diese mit Anhänger beziehungsweise Auflieger unterwegs sind, müssen sie inzwischen in der Gewichtsklasse „>18 Tonnen“ abgerechnet werden. Der Mautbetreiber Toll Collect will deshalb nochmals Lkw-Fahrer und Transportunternehmer auf die Neuerungen aufmerksam machen, kündigt eine Sprecherin an, und diese im Januar über verschiedene Kanäle darüber weiter informieren.

Mautverstöße können teuer werden

Das in den Fahrzeugpapieren angegebene zulässige Gesamtgewicht ist nach Auskunft des BAG das maßgebliche Gewicht für die Einstellung auf der OBU. Dies errechne sich bei Fahrzeugkombinationen seit dem 1. Januar 2019 durch Addition der zulässigen Gesamtgewichte von Motorfahrzeug und Anhänger beziehungsweise Auflieger. Stütz-, Sattel- und Aufliegelasten werden demnach abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht mehr berücksichtigt.

Wenn Transportunternehmer die Lkw-Maut nicht ordnungsgemäß zahlen, weil ihre Fahrer die OBU nicht richtig einstellen, ahndet das BAG dies als Ordnungswidrigkeit und verlangt nachträglich den fehlenden Betrag. Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ist streng. So liegt das Verwarnungsgeld pro Fall bei falscher Gewichtsklasse oder falscher Achszahl in der OBU bei bis zu 40 Euro. Die Bußgelder pro Verstoß betragen für Fahrer bis zu 120 Euro und für die Transportunternehmer bis zu 240 Euro. (ag)

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