Hattersheim/Berlin. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und das Einrichtungshaus Möbel Höffner gehen gemeinsam gegen unseriöse Umzugsunternehmen vor. Mit der Kooperation die Partner die hohe Kundenorientierung unterstreichen, die beide auszeichne, heißt es dazu in einer Mitteilung der AMÖ. Dazu gehören eine umfassende Beratung, eine hochwertige Qualität der Leistung sowie der hohe Stellenwert des Servicegedankens.
„Als einer der größten Möbelhändler Deutschlands verstehen wir die Kundenbeziehung sehr umfassend. Sie endet nicht, wenn der Kunde das Möbelhaus verlässt oder das Möbelstück ausgeliefert worden ist“, sagt Thomas Dankert, Geschäftsführer von Möbel Höffner. Da der Kauf von Möbeln oder Einrichtungsgegenständen häufig im Zusammenhang mit einem Umzug stehe, sollen die Kunden auch anschließend gut und kompetent betreut sein.
Warnung vor betrügerischen Umzugsunternehmen
Im Rahmen der Kooperation sollen Kunden, die mit einem AMÖ-Mitgliedsunternehmen umziehen, fünf Prozent Rabatt auf ihren Einkauf bei Möbel Höffner erhalten. Außerdem lege Möbel Höffner allen Vertragsabschlussmappen einen Flyer bei, der vor Umzugsbetrug warnt und empfiehlt, sich im Falle eines Umzugs an einen anerkannten AMÖ-Fachbetrieb zu wenden.
Die Aktion, die bis zum 31. August 2018 läuft, diene so auch dem Verbraucherschutz. Die beiden Partner sehen es als gemeinsame Aufgabe, vor unseriösen Umzugsunternehmen zu warnen, die ihre Kunden mit Billigangeboten ködern und danach horrende Nachforderungen stellen. Dies geschiehe meist dann, wenn das Umzugsgut aufgeladen ist und zum Teil unter massiven Drohungen. Da immer wieder Menschen auf diese „schwarzen Schafe“ hereinfallen, soll die Kooperation auch zur Aufklärung der Kunden beitragen.
„Umziehende, die sich an ein Umzugsunternehmen wenden, das im AMÖ organisiert ist, arbeiten mit zuverlässigen Profis zusammen“, sagt Dierk Hochgesang, Geschäftsführer der AMÖ. Durch die Kooperation mit Möbel Höffner entstehe die Möglichkeit, einen großen Verbraucherkreis über die Auswahl eines leistungsfähigen Umzugsunternehmens zu informieren, „um das Risiko zu vermeiden, Umzugsbetrügern in die Hände zu fallen“. (jt)