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AMÖ: Neue Mindestlohnverordnung schafft neue Probleme

03.08.2015 09:38 Uhr
AMÖ: Neue Mindestlohnverordnung schafft neue Probleme
Die Grenze für die Aufzeichnungspflicht liegt jetzt bei 2000 Euro im Monat - wenn der Lohn regelmäßig bezahlt wird
© Foto: VR/André Gieße

Der Verband befürchtet, dass ausländische Unternehmen faktisch nicht mehr auf den Mindestlohn kontrolliert werden können.

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Hattersheim/München. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) kritisiert, dass Unternehmen durch die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung nur unzureichend entlastet werden. Nach der neuen Verordnung ist die Einkommensgrenze für die Dokumentations- und Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz für Arbeitnehmer von 2958 Euro auf 2000 Euro brutto reduziert, deren Arbeitgeber diesen Lohn nachweislich in den letzten zwölf Monaten ausgezahlt haben. In der Folge würden neue Probleme geschaffen, weil unklar bleibt, wie Zeiten bei Krankheit, Schwangerschaft oder Erziehungszeiten zu bewerten sind, heißt es von der AMÖ. Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind zukünftig von der Verpflichtung ausgenommen, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren.

„Durch die neu eingeführte uneinheitliche Handhabung der Aufzeichnungspflichten wird der Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft sogar erhöht“, sagte AMÖ-Geschäftsführer Dierk Hochgesang. Das Ziel der Verordnung, die Gesamtregelung einfach und übersichtlich zu gestalten und die Wirtschaft von unnötigem bürokratischen Aufwand zu entlasten, werde mit der veröffentlichten Version nicht erreicht.

Ausländer können nicht kontrolliert werden

Gemäß der neuen Verordnung müssen Mitarbeiter der Speditions- Transport- und Logistikbranche die Arbeitszeiten nicht aufzeichnen, wenn der Monatslohn mehr als 2.958 Euro brutto beträgt. Verdient ein Mitarbeiter weniger, aber mindestens 2000 Euro brutto im Monat, entfällt die Aufzeichnungspflicht nur, wenn der Arbeitgeber diesen Lohn in den letzten zwölf Monaten nachweislich gezahlt hat. Diese Regelung führe faktisch dazu, dass ausländische Unternehmen nicht mehr auf die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften kontrolliert werden können. Die AMÖ geht davon aus, dass diese Neuregelungen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Markt beitragen können.

Die Regelung, dass zukünftig im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers von den Verpflichtungen der Arbeitszeitdokumentation befreit sind, begrüßt die AMÖ. (ks)

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