Brüssel/Seattle. Die EU-Wettbewerbshüter gehen juristisch gegen Steuerdeals des US-Internetkonzerns Amazon in Europa vor. Amazon soll nach dem Willen der EU-Kommission 250 Millionen Euro Steuern an Luxemburg nachzahlen. Das Land habe dem Unternehmen unzulässige Steuernachlässe gewährt und müsse diese nun zurückfordern, teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel mit.
„Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert“, sagte Vestager. Der Konzern habe damit massiv Steuern auf seine in Europa getätigten Verkäufe einsparen können. Amazon und Luxemburg wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und kündigten an, eine Berufung gegen die EU-Entscheidung zu prüfen. „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben", teilte das Unternehmen mit.
Abkommen begrenzte Zugriff der Steuerbehörden
Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.
Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. Der Konzern habe „viermal geringere Steuern” gezahlt als vergleichbare Unternehmen in Luxemburg, berichten verschiedene Medien. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internetriese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien.
Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission bereits den iPhone-Hersteller Apple wegen einer ähnlichen Vereinbarung mit Irland zur Rekord-Rückzahlung von 13 Milliarden Euro verdonnert. Aus Sicht der Behörde gewährte das Land dem Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen. Der Körperschafts-Steuersatz sei dabei im Jahr 2014 auf 0,005 Prozent gesunken. Irland und Apple wehren sich gegen diese Entscheidung bereits vor Gericht.
Härteres Vorgehen für mehr Steuergerechtigkeit
Europapolitiker zeigten sich erfreut über das entschiedene Vorgehen der EU-Kommission. „Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein Erfolg für die Steuergerechtigkeit“, sagte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold. „Die massive Steuervermeidung von Amazon und anderer Konzerne trifft die Gerechtigkeit unserer Gesellschaften bis ins Mark.“ Länder wie Luxemburg, Irland oder die Niederlande befeuerten zudem mit Sonderregelungen einen Steuerwettbewerb nach unten.
Der Linken-Abgeordnete Fabio De Masi forderte, das Beihilferecht zu reformieren, „um Strafen zu ermöglichen und die Erträge den geschädigten Staaten beziehungsweise dem EU-Haushalt zuzuführen.“ Er erinnerte zudem daran, dass EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker zur Zeit des Amazon-Deals noch Ministerpräsident in Luxemburg war.
Kritiker werfen Juncker seit Langem vor, in seiner Zeit als Luxemburger Regierungschef (1995-2013) Steuervermeidungsmodelle für multinationale Unternehmen zumindest geduldet zu haben. Er weist diese Vorwürfe zurück. (dpa/sno/jt)