Bonn. Gewerbliche Im- und Exporte unter einem Warenwert von 1000 Euro kann man auch nach dem 24. Juni 2013 mündlich beim Zoll anmelden – man muss sie weder schriftlich noch elektronisch deklarieren. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) jetzt klarstellte, bleibt diese Verfahrenserleichterung trotz der geplanten Modernisierung des Zollkodexes der Europäischen Union (EU) bis auf Weiteres bestehen. Ursprünglich sollte die mündliche Zollanmeldung mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Modernisierten Zollkodex bis Juni abgeschafft werden.
Dieses Vorhaben scheint allerdings gescheitert. Weil weil aus mehreren Gründen (zum Beispiel wegen des Vertrags von Lissabon) eine redaktionelle Anpassung nötig ist und die erforderliche Durchführungsverordnung nicht rechtzeitig fertig wird, hatte die EU-Kommission dem Europäischen Rat und Parlament am 20. Februar 2012 einen Vorschlag für eine völlige Neufassung des Modernisierte Zollkodex und die Weiterentwicklung zum Unionszollkodex vorgelegt.
Spätestens am 1. November 2013 werde der Modernisierte Zollkodex durch den Unionszollkodex ersetzt, so der DSLV. Der aktuelle Entwurf der Durchführungsverordnung zum Modernisierten Zollkodex, der die mündliche Zollanmeldung nicht zulässt, müsse nun an den Unionszollkodex angepasst werden und wird nach Einschätzung des Verbands nicht vor 2015 in Kraft treten. (ag)
Zollanmeldung weiterhin mündlich möglich
Die geplante Modernisierung des Zollkodexes der Europäischen Union hat unter 1000 Euro keinen Einfluss auf die Zollanmeldung auf Zuruf.