Brüssel. Der neue Zollkodex der Europäischen Union (EU), der den Modernisierten Zollkodex ersetzen soll, tritt möglicherweise nicht wie ursprünglich geplant zum 24. Juni 2013 in Kraft, sondern erst zum 1. November 2013. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Freitag mitteilte, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, das Umsetzungsdatum per Änderungsverordnung um vier Monate zu verschieben. Dies solle verhindern, dass der Modernisierte Zollkodex im Juni ohne entsprechende Durchführungsvorschriften Anwendung findet.
Der Modernisierte Zollkodex war am 24. Juni 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Spätestens fünf Jahre danach sollte er in vollem Umfang angewendet werden. Da absehbar war, dass die erforderliche Durchführungsverordnung nicht rechtzeitig fertig wird, und weil aus mehreren Gründen (zum Beispiel wegen des Vertrags von Lissabon) eine redaktionelle Anpassung erforderlich war, hatte die EU-Kommission dem Europäischen Rat und Parlament am 20. Februar 2012 einen Vorschlag für eine völlige Neufassung des Modernisierte Zollkodex und die Weiterentwicklung zum Unionszollkodex vorgelegt. Dieser Unionszollkodex sollte im Juni in Kraft treten und den Modernisierten Zollkodex ersetzen.
Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der EU und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern anfallen. (ag)