Skopje. Mazedonien tritt zum 1. Juli 2015 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (gemVV) bei, das elektronisch über das New Computerized Transit System (NCTS) abgewickelt wird. Dies vereinfacht die Formalitäten im Warenverkehr zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik sowie den 28 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) und der Türkei, die das Abkommen bereits unterzeichnet haben. Darüber hinaus bringt die Erweiterung wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten, die im Handel zwischen den Vertragsparteien tätig sind.
Das gemeinsame Versandverfahren ermöglicht unter anderem die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort anstatt zum Zeitpunkt des Grenzübertritts. Wer es nutzen will, muss eine in dem jeweiligen Land gültige Sicherheitsleistung hinterlegen, die nach Verfahrensabschluss wieder freigegeben wird. Wirtschaftsbeteiligte, die bereits eine Sicherheit (Einzel- oder Gesamtbürgschaft) für die Teilnahme an dem Verfahren hinterlegt haben, sollten zügig beim zuständigen Zollamt den Geltungsbereich ihrer Bürgschaftsbescheinigung ändern lassen. (ag)