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Zoll schafft EORI-Nummern für Niederlassungen ab

21.02.2014 14:59 Uhr
Niederlassung und Betriebsstätten von Unternehmen haben künftig keine eigene EORI-Nummer mehr

Rechtlich nicht selbstständige Einheiten eines Unternehmens werden ab Mai über die EORI-Kennung ihres Hauptsitzes und eine Niederlassungsnummer identifiziert

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Bonn. Ab Mai dieses Jahres gelten Nummern für das Economic Operators Registration and Identification-System (EORI), die der deutsche Zoll an Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten von Unternehmen vergeben hat, nicht mehr. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitteilt, seien rechtliche Vorgaben der Europäischen Union (EU) der Grund dafür. Die EORI-Nummern sind seit 2012 alleiniges Identifikationsmerkmal für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU. Unternehmen benötigen sie, um Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anzumelden.

Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland laut dem Zoll künftig über die EORI-Nummer ihres rechtlich selbstständigen Hauptsitzes und eine sogenannte Niederlassungsnummer identifiziert. „Speditions- und Logistikunternehmen müssen rechtzeitig dafür Sorge tragen, von ihren Kunden sowohl über den Stichtag als auch über deren neue Niederlassungsnummern und Aufschub-BIN informiert zu werden“, betont Jutta Knell, die beim DSLV die Bereiche Zoll und Umsatzsteuer, Außenwirtschaftsrecht und internationale Handelspolitik verantwortet.

Wirtschaftsbeteiligte, deren Niederlassungen bereits eine eigene EORI-Nummer erhalten haben, stellt der Zoll nun sukzessive um. Diese Unternehmen werden nach Angaben des DSLV vom Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung (IWM Zoll) angeschrieben und erhalten eine Aufstellung aller ihnen zugeordneten EORI-Nummern. Die Umstellung soll voraussichtlich ab Mai jeweils zu einem Stichtag erfolgen und insgesamt rund zwei Jahre dauern. (ag)

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