Regensburg. Zwei Fälle von Sozialbetrug sind die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg auf die Spur gekommen, wie die Behörde mitteilte. Im ersten Fall führten die Ermittlungen der Zöllner dazu, dass eine Transportunternehmerin aus dem Landkreis Regensburg vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt wurde. Die Geschäftsfrau beschäftigte über einen Zeitraum von fast einem Jahr Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden. Den Beschäftigten wurde der zustehende Lohn vollständig oder teilweise schwarz ausbezahlt. Ihrer Verpflichtung, die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig abzuführen, sei die Firmeninhaberin nicht nachgekommen. Der so entstandene Schaden habe sich auf circa 10.000 Euro belaufen.
Lohn komplett oder teilweise schwarz ausbezahlt
Im zweiten Fall zahlte ein Transportunternehmer aus dem Raum Regensburg seinen Beschäftigten den Lohn komplett oder teilweise schwarz aus, die ordnungsgemäße Anmeldung der Arbeitnehmer bei den zuständigen Sozialversicherungen erfolgte nicht. Der Unternehmer unterließ es, seiner Verpflichtung nachzukommen und die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge vollumfänglich und rechtzeitig zu entrichten. Durch diese Verhaltensweise ersparte er sich Sozialabgaben in Höhe von circa 27.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro.
Neben den Geldstrafen müssen die Beschuldigten auch für den entstandenen Schaden sowie für die Verfahrenskosten aufkommen. (tb)