München. Der Zoll in München hat das Unterlaufen des gesetzlichen Mindestlohns mittels unbezahlter Hilfstätigkeiten kritisiert. Bei einer Überprüfung von 241 Arbeitgebern im Bereich Post-, Paket- und Expressdienstleister seien in der vergangenen Woche Mängel bei der Arbeitszeiterfassung festgestellt worden, teilte das Hauptzollamt München am Donnerstag, 1. April, mit.
Demnach mussten Fahrer vor offiziellem Arbeitsbeginn Hilfsarbeiten wie etwa das Beladen und Säubern des Fahrzeugs verrichten. Das bedeutet pro Woche an die zweieinhalb Stunden unbezahlte Arbeit. „Solche Dinge hören wir leider öfters, dass bei der Arbeitszeitaufschreibung ‚kreativ‘ gearbeitet wird“, sagte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München. „Die Arbeitgeber unterlaufen damit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2021 in der Branche der Post-, Paket- und Expressdienstleister bei 9,50 Euro pro Stunde liegt.“ (dpa)