Brüssel. Verkehrsdelikte wie Alkohol am Steuer, Rasen oder die Missachtung roter Ampeln werden in der Europäischen Union auch künftig über Grenzen hinweg verfolgt. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch für eine neue rechtliche Grundlage zum Datenaustausch. Damit können Verwaltungsbehörden Informationen über Fahrzeugbesitzer austauschen. Die neuen Regeln gelten für schwere Verstöße und treten am 6. Mai in Kraft. Spätestens nach zwei Jahren gelten sie auch in Großbritannien, Irland und Dänemark. Dort gab es bisher Ausnahmebestimmungen.
Der Europäische Gerichtshof hatte wegen eines juristischen Fehlers in der bisherigen Rechtsgrundlage im Mai 2014 eine Neuregelung binnen eines Jahres gefordert. Seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht. Dies gilt auch für diejenigen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren, oder während des Fahrens telefonieren. Die EU-Regierungen müssen der Entscheidung noch formal zustimmen.
Die EU-Regierungen müssen der Entscheidung noch formal zustimmen. Deutsche müssen Strafzettel aus dem Ausland aber kaum fürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Die Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. (dpa/ag)