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Verkehrsgerichtstag untermauert Forderung nach Tempo 80 auf Landstraßen

30.01.2015 13:18 Uhr
Verkehrsgerichtstag untermauert Forderung nach Tempo 80 auf Landstraßen
Der Verkehrsgerichtstag fordert auf Landstraßen Tempo 80 mit einigen Ausnahmen
© Foto: Picture Alliance/chromorange/Bilderbox

Der Verkehrsgerichtstag tritt auf die Bremse: Das Expertengremium schlägt vor, dass künftig nur noch ausgebaute Landstraßen für Tempo 100 freigegeben werden.

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Goslar. Um schwere Unfälle zu vermeiden, hat der Verkehrsgerichtstag die generelle Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit für Autos auf Landstraßen gefordert. Höchstens Tempo 80 sollen Autos dort noch fahren dürfen. Zugleich müsse das Limit für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen von derzeit 60 auf 80 Stundenkilometer heraufgesetzt werden, empfahl der Verkehrsgerichtstag am Freitag im niedersächsischen Goslar.

Nur ausgebaute Landstraßen sollten auch künftig für Tempo 100 freigegeben werden, verlangte das Expertengremium. In den vergangenen Jahren waren bei Unfällen auf Landstraßen in Deutschland jeweils mehr als 1900 Menschen gestorben. Das sind rund 60 Prozent aller Verkehrstoten. (dpa)

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KOMMENTARE


Jürgen Auth

02.02.2015 - 17:46 Uhr

Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist keinesfalls die Hauptursache von Unfällen, sondern die nicht angepasste Geschwindigkeit. Es wäre also notwendig, die FahrzeugführerInnen besser auszubilden, vor allem im emotional-affektiven Bereich. Dazu braucht man logischerweise besser ausgebildete Fahrlehrer, vor allem in den Bereichen Psychologie und Pädagogik. Und genau da wird im Moment versucht, die Anforderungen herunterzuregeln! Die Fahrlehrer sollen wieder nur Fahrzeugbedienungserklärer werden. Besser ist es aber, die Anforderungen an diesen Beruf zu erhöhen. Dann wird die Diskussion über die 80 km/h auf Landstraßen von selbst überflüssig.


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