Hamm. Wer beharrlich sein Mobiltelefon am Steuer nutzt, riskiert ein Fahrverbot. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall erwischte die Polizei einen Fahrer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer. Wegen derselben Sache war er bereits drei Mal aufgefallen. Die Folge: Die Behörde verdoppelte die Geldbuße von 40 auf 80 Euro und verhängte ein Fahrverbot. Der Verkehrssünder legte Rechtsbeschwerde ein. Ohne Erfolg: Es lägen beharrliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor, argumentierte das Gericht. (ctw)
Urteil vom 24.10.2013
Aktenzeichen 3 RBs 256/13