Berlin. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats hat sich dafür ausgesprochen, die Verladerverantwortung in der Fahrpersonalverordnung zu erweitern. Paragraf 20a der Verordnung, der die Verantwortlichkeiten bei der Einhaltung der Sozialvorschriften für alle an der Transportkette Beteiligten regelt, soll daher nach dem Willen des in der Sache mitberatenden Sozialausschusses entsprechend erweitert werden.
Es solle dadurch sicher gestellt werden, heißt es in einer Erläuterung des Bundesrates, dass Hauptauftraggeber mehr Verantwortung für die beteiligten Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr übernehmen. Zusätzlich soll für die Aufsichtsbehörden die Möglichkeiten der Kontrolle verbessert werden.
Der Auftraggeber soll verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Vorschriften einhält. Für den Fall eines Verstoßes soll eine Bußgeldbewehrung eingeführt werden.
Regelmäßige Kontrollen beim Frachtführer
Nach Meinung des Sozialausschusses soll der Auftraggeber verpflichtet werden, sich „vor dem Vertragsabschluss mit einem Verkehrsunternehmen und während der Vertragslaufzeit in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgesehenen Transportaufträge unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen."
Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hat sich in seiner Stellungnahme mit Nachdruck gegen diese Forderung gestellt. „Der BWVL als Vertreter der verladenden Wirtschaft lehnt die vorgeschlagene Ergänzung mit Nachdruck ab“, heißt es in dem Schreiben, das der VerkehrsRundschau vorliegt. Die Begründung des Verbandes ist einleuchtend: In einem Massengeschäft wie dem Gütertransport mit tausenden von Sendungen sei es dem Auftraggeber schlichtweg nicht möglich, in allen Fällen zu kontrollieren, wie der ausführende Transportunternehmer seine Prozesse organisiert. Zudem würden viele Sendungen einem Spediteur übergeben, der seinerseits einen Frachtführer mit dem Transport beauftrage. Der Transportunternehmer, mit dem der Verlader gar keine vertragliche Beziehung habe, sei überhaupt nicht verpflichtet, Dokumente vorzulegen. Der BWVL erachtet die bestehenden Regelungen in der Fahrpersonalverordnung als „vollständig ausreichend“ (diwi)
Welche Verantwortlichkeiten auf Verlader, Spediteure und Frachtführer bei der Organisation eines Transportes jeweils entfallen, ist Gegenstand eines Seminars am 22. April. Das Seminar „Verlader, Spediteur, Frachtführer – wer bei Lkw-Transporten wann für was verantwortlich ist“ wird angeboten im Rahmen der 6. Fachkonferenz „Lkw und Fuhrpark“, die von der VerkehrsRundschau, dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) in Zusammenarbeit mit dem TÜV SÜD veranstaltet wird.
Weitere Informationen zu der Fachveranstaltung finden Sie hier.