Karlsruhe. Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellte der Bundesgerichtshof jetzt mit einem Beschluss im Fall eines Autofahrers klar, der zweimal binnen zwei Monaten gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen.
Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Stundenkilometern einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 Stundenkilometern geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot pro Tempoverstoß verhängt. Daraufhin hatte der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt.
Vom Gesetzgeber sei das so nicht gedacht gewesen, erklärten nun die Karlsruher Richter. Sonst wäre das ausdrücklich so geregelt. Das Fahrverbot solle „als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“ wirken. Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und bei zwei Ordnungswidrigkeiten, die in Tatmehrheit stehen, nur ein Fahrverbot zu verhängen. (dpa/ag)
Beschluss vom 16.12.2015
Aktenzeichen 4 StR 227/15