Berlin. Auf deutschen Straßen sollen künftig mehr automatisierte Fahrsysteme eingesetzt werden können. Dafür beschloss das Bundeskabinett am 13. April einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens, der die rechtlichen Grundlagen erweitert. Demnach dürfen Computer in Fahrzeugen selbstständig neue Aufgaben übernehmen. Die Systeme müssen aber so gestaltet sein, dass Fahrer sie jederzeit übersteuern oder abschalten können. Darüber hinaus setzt sich das Bundesverkehrsministerium bereits für weitergehende Änderungen des internationalen Rechts ein, die den Weg für vollautonomes Fahren ebnen sollen.
Dobrindt nannte das automatisierte und vernetzte Fahren die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos. "Wir wollen diese Technologie auf die Straße bringen", sagte er. Das nun geplante Gesetz soll allerdings zunächst nach einer Änderung des besagten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr im März 2014 national Rechtssicherheit beim teilautonomen Fahren herstellen. Dies betrifft zum Beispiel Brems- und Spurhalteassistenten oder Systeme, bei denen der Fahrer auf der Autobahn für einige Zeit die Hand vom Lenkrad nehmen kann. Um welche Systeme es konkret geht, ist noch festzulegen.
Auf einem „Digitalen Testfeld” auf der Autobahn 9 in Bayern will das Bundesverkehrsministerium Systeme zur Kommunikation zwischen Straße und Auto sowie von Fahrzeug zu Fahrzeug erproben lassen.
Der Fahrerbegriff muss erweitert werden
In einem folgenden Schritt strebt Dobrindt weitere Änderungen des internationalen Übereinkommens an, die vollautonomes Fahren ermöglichen sollen. Dies zielt darauf, den Begriff des „Fahrers” so zu erweitern, dass ihm Systeme mit voller Kontrolle über den Wagen gleichgestellt werden. Hierüber dürfte aus Expertensicht noch einige Jahre beraten werden.
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr aus dem Jahr 1968 bildet die Basis für die Straßenverkehrsregeln in den meisten Ländern der Welt. In den 60er Jahren hat allerdings niemand an Autos gedacht, die in bestimmten Situationen selbst Verantwortung übernehmen. Änderungen, die Fahrerassistenzsysteme einschließen, wurden 2014 schon von einer Arbeitsgruppe der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) beschlossen, müssen nun aber noch in nationales Recht gegossen werden. Das Bundeskabinett hat deshalb die dazu nötige Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. (dpa/sno)