Hamm. Wer sein Mobiltelefon während der Fahrt bedient, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Dies gilt auch dann, wenn es als Navigationsgerät genutzt wird. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm. In dem Streitfall hatte der Autofahrer sein Handy in die rechte Hand genommen und vor sein Gesicht gehalten, um es als Navigationsgerät zu nutzen und etwas einzutippen.
Dies schützte ihn allerdings nicht vor einer Strafe: Jegliche bestimmungsgemäße Benutzung eines Mobiltelefons ist durch Paragraf 23, Absatz 1 a der Straßenverkehrsordnung untersagt – die Navigationsfunktion gehört dazu. Der Fahrer soll demzufolge beide Hände am Steuer halten. In dem verhandelten Fall war dies eben nicht gegeben, weshalb der Fahrer das Bußgeld zahlen musste. (ctw/ag)
Urteil vom 18.02.2013
Aktenzeichen: III-5 RBs 11/13