Frankfurt am Main. Das Amtsgericht Frankfurt hat am Freitag einen 29-jährigen LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Laut Anklage bog der Mann im September vergangenen Jahres mit seinem Lastwagen in Frankfurt-Sachsenhausen auf Geheiß seines Navis von einer Hauptverkehrsstraße nach links ab, obwohl dies verboten war. Ein entgegenkommender Motorradfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erlitt bei dem Zusammenstoß tödliche Verletzungen.
Autofahrer dürften sich nicht alleine auf Navi-Ansagen verlassen, sie müssten immer auch selber auf Schilder und andere Verkehrsteilnehmer achten, begründeten die Richter das Urteil. Der LKW-Fahrer habe deshalb ein „Doppelversagen“ zu verantworten. Nur weil er sich bislang fehlerfrei im Straßenverkehr gezeigt habe und der Motorradfahrer zu schnell unterwegs war sowie zu wenig Schutzkleidung trug, hatte es das Amtsgericht bei einer Geldstrafe belassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sehr bedrückt gezeigt. In einem Brief an die Angehörigen des Motorradfahrers hatte er sich im Vorfeld demnach bereits entschuldigt. (ag)
Urteil vom 05.10.2012
Aktenzeichen: 916 Ds - 3991 Js 240346/11