München. Wer sein Handy während der Fahrt nutzt, verhält sich ordnungswidrig. Das regelt § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ Damit ist klar, dass man nicht telefonieren darf. Die wenigsten wissen jedoch, dass man auch andere Handyfunktionen nicht nutzen darf, wenn man dazu das Telefon in die Hand nehmen muss. So darf man genau genommen nicht einmal einen nervigen Anrufer wegdrücken – ein Fahrer hat dafür schon ein Bußgeld kassiert. Auch SMS oder Notizen vom Handy ablesen sowie nach der Uhrzeit sehen sind unzulässig, wenn der Fahrer das Handy dazu aufnehmen muss.
Ganz besonders wichtig: Zwar darf der Fahrer ein Handy mit Navi grundsätzlich zum Navigieren nutzen, solange es in einer Vorrichtung steckt. Zum Bedienen in die Hand nehmen darf er es aber nicht. In Deutschland droht für Handyverstöße ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Die Benutzung eines Navigationsgerätes oder des Funks ist dagegen erlaubt, diese Geräte fallen nicht unter die Vorschrift der StVO.
Wer sich allerdings während der Fahrt durch die Technik ablenken lässt und dabei einen Unfall verursacht, haftet unter Umständen mit. Das Gericht wird vermuten, dass die Reaktionsfähigkeit des Fahrers eingeschränkt war. Das Landgericht Potsdam hat sogar entschieden, dass ein Fahrer, der während der Fahrt auf der Autobahn sein Navi bediente und dabei einen Auffahrunfall verursachte, grob fahrlässig gehandelt hat. Er musste für den Schaden voll aufkommen. (ir)
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