Halle. Sind auf einer Autobahn Schlaglöcher in der Fahrbahn, muss die Straßenmeisterei hiervor warnen. Unterlässt sie dies, muss sie für Schäden an Fahrzeugen zahlen. Das entschied das Landgericht Halle.
Auf der A 9 hatte sich aufgrund von „Betonfraß“ ein 60 mal 40 Zentimeter großes Schlagloch mit 10 Zentimetern Tiefe gebildet. Ein Autofahrer fuhr dort mit zulässigen 120 km/h entlang und geriet in das Schlagloch, weil er es in der Dunkelheit nicht sehen konnte. Da weder ein Warnschild noch sonstige Warnmerkmale auf die unebene Fahrbahn aufmerksam machten, musste der Schaden dem Fahrer durch das Bundesland ersetzt werden. (ctw/bw)
Urteil vom 28.06.2012
Aktenzeichen: 4 O 774/11