-- Anzeige --

Urteil: Versteuerung von Reisekostenvergütungen vereinfacht

21.08.2013 15:32 Uhr
Urteil: Versteuerung von Reisekostenvergütungen vereinfacht
Reisekostenvergütungen bis 153 Euro pro Monat kann man vierteljährlich abrechnen
© Foto: Fotolia/Klaus Eppele

Bei Beträgen unter 153 Euro pro Monat müssen Arbeitnehmer, die Aufwendungen für Dienstreisen vom Chef ersetzt bekommen, nur alle Vierteljahre abrechnen.

-- Anzeige --

Frankfurt. Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Reisekosten von monatlich weniger als 153 Euro ersetzt, reicht es aus, wenn der Mitarbeiter die steuerpflichtigen Teile vierteljährlich abrechnet. Darauf wies jetzt die Oberfinanzdirektion Frankfurt hin. Diese Regelung gelte auch bei der Besteuerung von Mahlzeiten. Bei Reisekostenvergütungen über 153 Euro pro Monat gilt demnach weiterhin der Grundsatz, dass man steuerpflichtige Teile bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung, also monatlich, beim Finanzamt anzeigen muss.

Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und teilweise Reisenebenkosten, die auf Dienstreisen anfallen. Reisekostenvergütungen sind nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz steuerfrei, wenn bestimmte Höchstbeträge und Pauschalen nicht überschritten werden. Erstattet ein Arbeitgeber die Aufwendungen für Geschäftsreisen nicht, kann der Arbeitnehmer diese unter Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. (ctw/ks)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Steuern Speditionen

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.