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China: Neue Umsatzsteuer auf Transport- und Logistikdienstleistungen

01.08.2013 11:46 Uhr
China: Neue Umsatzsteuer auf Transport- und Logistikdienstleistungen
Seit 1. August 2013 gilt in China für Transport- und Logistikdienstleistungen die neue Umsatzsteuer
© Foto: Fotolia/Stripped Pixel

Ab heute wird Speditionen, die bei Importen oder Exporten die Frachtkosten zahlen, die sogenannte Value Added Tax in Höhe von sechs Prozent in Rechnung gestellt.

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Peking. Seit  1. August 2013 unterliegen Land-, Luft- und Seeverkehre sowie Logistikdienstleistungen in China einer Umsatzsteuer von sechs Prozent. Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Donnerstag mitteilte, ersetzt die neue Umsatzsteuer (Value Added Tax) im Rahmen einer landesweiten Steuerreform die bisherige nicht vorsteuerabzugsfähige Unternehmenssteuer (Business Tax), die je nach Dienstleistung und Branche 3 bis 20 Prozent betrug. Die Außenhandelskammer in Peking bestätigte der VerkehrsRundschau, dass darüber hinaus Transportdienstleistungen ab heute mit 11 Prozent besteuert werden.

Die Angaben zur neuen Umsatzsteuer auf Transportdienstleistungen sind relativ dürftig. Zumindest zur neuen Umsatzsteuer auf Logistikdienstleistungen hat DSLV-Geschäftsführerin Jutta Knell aber alle verfügbaren Informationen zur Steuerreform in China zusammengetragen und der VerkehrsRundschau einen unverbindlichen Überblick gegeben: Unter die neue Umsatzsteuer von sechs Prozent fallen demnach Leistungen für beziehungsweise von in China ansässigen Unternehmen. Nicht zu versteuern seien Leistungen von Unternehmen außerhalb Chinas an chinesische Unternehmen, wenn die Leistungen komplett außerhalb Chinas erbracht werden.

Besteuerung richtet sich nach Geschäftsvereinbarungen
Entscheidend für die Besteuerung sind nach Auskunft des Speditionsverbands die Vereinbarungen der internationalen Handelsklauseln (Incoterms) zwischen Käufer und Verkäufer: Demzufolge wird die Umsatzsteuer dem europäischen Exporteur in Rechnung gestellt, wenn dieser die Frachtkosten (zum Beispiel DDP, CFR) und alle lokalen Gebühren wie die Terminal-Handling-Gebühren (THC) zu zahlen hat.

Der europäische Importeur werde besteuert, wenn dieser die Frachtkosten (zum Beispiel EXW, FCA) und alle lokalen Gebühren wie die Terminal-Handling-Gebühren (THC) zu zahlen hat. Wird die Fracht in China vom chinesischen Importeur oder Exporteur getragen (zum Beispiel CIF), so kann dieser nach DSLV-Angaben die Steuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen.

DSLV-Geschäftsführerin Knell rät Spediteuren, ihre Kunden darauf hinweisen, dass sie ihre Incoterms entsprechend anpassen sollten, weil sie ansonsten demnächst Rechnungen mit sechs Prozent chinesischer Umsatzsteuer auf die Frachtkosten erhalten. Ebenso sollten Spediteure ankündigen, dass sie die sechs Prozent Umsatzsteuer aus an sie fakturierten Rechnungen weitergeben werden. (ag)

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