Oldenburg. Wird eine Geschäftsreise für wenige Stunden wegen eines privaten Treffens unterbrochen, lebt nach Abschluss dieses Treffens der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung wieder auf. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Ein Innenarchitekt war für sein Unternehmen auf einer mehrtägigen Geschäftsreise gewesen. Nachdem er erste Geschäftstreffen absolviert hatte, traf er sich abends mit seiner Freundin in einem Lokal. Hiernach fuhr er wieder zu seinem Hotel, in dem er während der Geschäftsreise einquartiert war. Auf dem Weg zum Hotel hatte er einen Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Dabei handelte es sich um einen Arbeitsunfall. Denn der Verletzte wollte weitere Termine in den nächsten Tagen von dem Hotel aus wahrnehmen. (ctw)
Urteil vom 18.09.2012
Aktenzeichen: L 3 U 28/12