Oldenburg. Wer versucht, seine Versicherung hinters Licht zu führen, riskiert eine fristlose Kündigung des Versicherungsvertrages – auch ohne vorherige Abmahnung. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wollte den Gesundheitszustand ihres Versicherungsnehmers überprüfen, der wegen angeblich starker Schmerzen im Rollstuhl saß. Ein Versicherungsmitarbeiter fand allerdings den augenscheinlich „sportlich-gestählten“ körperlichen Zustand des Rollstuhlfahrers merkwürdig. Bei einer Internetrecherche fanden sich allerdings Fotos von ihm, die ihn als Marathonläufer zeigten. Bei einem fingierten Auftrag an ihn bot er sich zudem als Küchenbauer an.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners in diesem Fall derart erschüttert gewesen, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlagen nicht mehr zumutbar war. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich. Denn anderenfalls hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einmal sanktionslos zu versuchen, die Versicherung hinters Licht zu führen. Im Übrigen sei das Vertrauensverhältnis in so hohem Maße zerstört gewesen, dass die Versicherung ohne weiteres Zuwarten kündigen durfte. (ctw/ag)
Urteil vom 26.11.2016
Aktenzeichen: 5 U 78/16