München. Eine Versicherung darf Schadensersatzansprüche Dritter auch ohne Zustimmung des Versicherten regulieren, wenn sie damit keine völlig unsachgemäße Entscheidung trifft. Das entschied kürzlich das Amtsgericht München. Der Geschädigte hatte Schadensersatz aufgrund eines Auffahrunfalls verlangt. Die Versicherung regulierte nach eingehender Überprüfung des Schadens diesen. Der Versicherte wehrte sich erfolglos gegen die hierdurch hervorgerufene Höherstufung bei der Beitragszahlung. Die Versicherung durfte bei dem geschilderten Schadenhergang von einem Verschulden des Versicherten nach eingehender Prüfung ausgehen, zudem lag der Schaden mit zirka 1300 Euro im unteren Bereich, so dass die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens unverhältnismäßig gewesen wäre.
Amtsgericht München
Aktenzeichen 333 C4271/12
Urteil vom 04. September 2012