-- Anzeige --

Urteil: Spontan-Urlaub rechtfertigt fristlose Kündigung

10.07.2018 17:39 Uhr
Urteil: Spontan-Urlaub rechtfertigt fristlose Kündigung
In dem Fall hatte eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber erst kurz vor knapp informiert, dass sie sich spontan frei nimmt
© Foto: Fotolia/DOC RABE Media

Wer seine vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich verletzt, indem er sein Unternehmen quasi mit gepackten Koffern vor vollendete Tatsachen stellt, kann sich nicht über einen Rauswurf beschweren.

-- Anzeige --

Düsseldorf. Spontaner Urlaub ohne Genehmigung des Arbeitgebers rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Darauf hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag hingewiesen. Anlass war der Fall einer jungen Controllerin, die zum bestandenen Studium von ihrem Vater einen Kurzurlaub geschenkt bekommen hatte. Das kostete sie letztlich ihren Arbeitsplatz.

Der Vater hatte ihr unmittelbar im Anschluss an ihre letzte Prüfung im berufsbegleitenden Studium eine Woche Mallorca-Urlaub spendiert. Daraufhin hatte die Frau ihren Arbeitgeber per Email zwei Stunden nach ihrem eigentlichen Dienstbeginn über ihren „Spontan-Urlaub“ informiert. Zugleich hatte sie sich für die Überrumpelung entschuldigt. Sie sei von ihrem Vater überrascht worden.

Der Vorgesetzte hatte die nachträgliche Genehmigung des Urlaubs aber abgelehnt. Ihre Anwesenheit sei dringend erforderlich. Einen Tag später hatte die Urlauberin geantwortet, sie sei bereits seit dem Wochenende auf Mallorca und könne nicht ins Büro kommen. Daraufhin war ihr gekündigt worden.

Vergeblich wehrte sich die Frau vor Gericht gegen die Kündigung. Sie habe die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich verletzt, so das Gericht. Die Parteien einigten sich am Dienstag auf eine fristgerechte Kündigung und eine kleine Abfindung. (dpa/ag)

Urteil vom 10. Juli 2018
Aktenzeichen: 8 Sa 87/18

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.