Berlin. Die Assistierte Ausbildung (AsA) verlängert sich um zwei weitere Ausbildungsjahrgänge. Die Fortführung dieser befristeten Maßnahme nach dem Arbeitsförderungsgesetz hat der Bundesrat am 6. Juli 2018 gebilligt. Beschlossen hatte das der Bundestag bereits am 14. Juni. Die AsA bietet der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter die Möglichkeit, leistungsschwächere junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Neben der AsA-Verlängerung hat der Bundesrat auch die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.
Assistierte Ausbildung: Bund verlängert Maßnahme um zwei Jahrgänge
Mit der AsA können die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter leistungsschwächere junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützen.