Koblenz. Gerät ein Arbeitnehmer in finanzielle Schieflage, weil der Arbeitgeber dessen Gehalt nur teilweise und verspätet überweist, ist dieser schadenersatzpflichtig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. In dem dort verhandelten Fall zog ein Mann vor Gericht, der ein Darlehen gegenüber seiner Bank nicht tilgen konnte, weil sein Chef verspätet und unvollständig zahlte. In der Folge ließ die Sparkasse das Haus versteigern. Hätte der Chef pünktlich und vollständig gezahlt, wäre das Konto des Arbeitnehmers ausreichend gedeckt gewesen.
Da der Versteigerungserlös des Hauses zudem deutlich unter dem Verkehrswert lag, muss der Chef seinem Angestellten die Differenz bezahlen, urteilten die Richter. In dem Fall waren das rund 76.000 Euro. Der Arbeitgeber müsse damit rechnen, dass sein Angestellter bei Nichtbezahlung des Gehalts in Kreditrückstand geraten kann. Auch das Risiko einer Zwangsversteigerung muss diesem bewusst sein, so die Begründung der Richter. Der Arbeitgeber sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, seine Beschäftigten auch rechtzeitig bezahlen zu können.
Urteil vom 24.09.2015
Aktenzeichen: 2 Sa 555/14